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Wenn Sie ohne fliegerische Vorbildung sind und Interesse am Motorschirm fliegen haben, müssten Sie (Stand 01.01.2018) folgendes nach §16LuftPersV vorlegen: |
Papierkram: |
fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (bei über 120 kg Leermasse), mindestens LAPL Tauglichkeit, Personalausweis, bei Minderjährigen eine Zustimmungserklärung des gesetzl. Vertreters. |
Theorie: |
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten
- Modul I (Allgemeine Fächer):
- Luftrecht
- Flugfunk (wird bei entspr. Nachweis (z. B. BZF) erlassen)
- Meteorologie
- Modul II (Spezielle Fächer):
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
- Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Alle Fächer müssen innerhalb 18 Monaten bestanden sein. |
Praxis: |
Die Ausbildung kann auf ein- oder doppelsitzigen Motorschirmen erfolgen. Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.
- Praktische Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-LSchein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand) und mindestens 30 Flüge von mehr als 100 m Höhenunterschied am Berg oder an der Winde
- oder
- praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikessowie
- mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
- drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
- Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
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Der DULV oder Ihre Flugschule geben Ihnen gerne weitere Auskünfte