Was benötige ich zum Erwerb einer Motorschirm – Fluglizenz bis 120 kg Leermasse? 

 

Wenn Sie ohne fliegerische Vorbildung sind und Interesse am Motorschirm fliegen haben, müssten Sie (Stand 01.01.2018) folgendes nach §16LuftPersV vorlegen:
Papierkram: fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (bei über 120 kg Leermasse), mindestens LAPL Tauglichkeit, Personalausweis, bei Minderjährigen eine Zustimmungserklärung des gesetzl. Vertreters.
Theorie: Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten

 

  • Modul I (Allgemeine Fächer):
    • Luftrecht
    • Flugfunk (wird bei entspr. Nachweis (z. B. BZF) erlassen)
    • Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer):
    Technik
    Verhalten in besonderen Fällen
    Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
  • Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Alle Fächer müssen innerhalb 18 Monaten bestanden sein.

 Praxis: Die Ausbildung kann auf ein- oder doppelsitzigen Motorschirmen erfolgen. Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

 

  • Praktische Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-LSchein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand) und mindestens 30 Flüge von mehr als 100 m Höhenunterschied am Berg oder an der Winde
  • oder
  • praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikessowie
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

 

     Der DULV oder Ihre Flugschule geben Ihnen gerne weitere Auskünfte